Vom Antistreikverein zum Dienstleister
Die lange Verbandstradition der Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e.V. (VAP)
Als am 28. Juni 1949 die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeberverbände der Papiererzeugungsindustrie die Satzung beschloss, die in ihren Grundzügen auch heute noch gilt, war dies der Geburtstag der Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e.V., kurz auch VAP genannt.
Zunächst waren es nur die Verbände der amerikanischen und britischen Besatzungszone, der so genannten Bizone, die sich zur VAP zusammenschlossen. Später kamen die Verbände der französischen Besatzungszone hinzu. Seit Beitritt des Arbeitgeberverbandes der Ostdeutschen Papierfabriken e.V. (AGOP) im Jahr 2002 erstreckt sich das VAP-Verbandsgebiet nunmehr auf ganz Deutschland. Erster VAP-Vorsitzender war im Jahr 1949 Dr. Hans Widera, Vorstandsmitglied der Aschaffenburger Zellstoff-Fabrik, erster VAP-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerhard Leopold.
Die Arbeitgeberverbände haben eine lange Verbandstradition. Abgesehen von den Zünften und Innungen wurde als erster Arbeitgeberverband im Jahr 1869 der Deutsche Buchdruckerverein gegründet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts waren für die meisten Wirtschaftszweige als Interessensvertretungen Arbeitgeberverbände gegründet worden, für die Papierindustrie am 19. Juni 1906 in Neustadt der Arbeitgeberverband Deutscher Papier- und Zellstofffabrikanten.
Im Jahr 1913 wurde dann die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Vorläuferin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), ins Leben gerufen. Anders als die Wirtschaftsverbände, die auf einen im wesentlichen ununterbrochenen Bestand zurückblicken können, wurden die Arbeitgeberverbände im Jahr 1933 aufgelöst und durften sich nur sehr zögerlich nach dem Kriege wieder formieren, oft aus den Wirtschaftsverbänden heraus. Und es waren die bereits früher von den Besatzungsmächten zugelassenen Gewerkschaften, die sich für die Zulassung von Arbeitgeberverbänden einsetzten: Denn die vielfältigen sozialpolitischen Aufgaben, die sich nach dem Kriege stellten, waren nur im sozialpartnerschaftlichen Zusammenwirken von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu bewältigen.
Das war der Anfang der Sozialpartnerschaft, die insbesondere die frühere Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik und auch ihre Nachfolgerin, die Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (IG BCE), pflegt. Zwar hat die Papierindustrie dies nicht vor einem Arbeitskampf im Jahre 1962 bewahrt; aber dennoch kann man heute mit relativ vernünftigen und flexiblen Tarifbedingungen arbeiten. An weiteren Verbesserungen wird gearbeitet. Nicht die Unbeweglichkeit und Unbescheidenheit der Tarifvertragsparteien ist zu beklagen, sondern die Begehrlichkeit des Staates, der den Unternehmen Lohnzusatzkosten von 85 Prozent beschert.
Denkt man an die heutige Diskussion über Sinn und Zweck von Arbeitgeberverbänden, fragt man sich, was wohl die Unternehmer im vorigen Jahrhundert und dann wieder nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bewogen hat, sich in Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen. Den Verbandsgründungen vor mehr als einhundert Jahren waren die Gründungen der Gewerkschaften vorausgegangen.
Die Arbeitgeberverbände waren somit als Reaktion oder als Gegengewicht zu verstehen. Sie waren so genannte Antistreikvereine. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg schlossen sich zunächst die Gewerkschaften zusammen. Erst dann folgten die Neugründungen der Arbeitgeberverbände. Die Neugründungen nach dem Zweiten Weltkrieg waren aber nicht eine Reminiszenz an gute alte Zeiten. Sicherlich galt es auch wieder - solidarisch als Gegenpol zu den Gewerkschaften - die Arbeitgeberkräfte zu bündeln.
Die den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden im Grundgesetz verliehene Tarifautonomie förderte diese Entwicklung.
Die heute anzutreffende Verbändelandschaft nach Regionen, Ländern und Wirtschaftszweigen entsprach und entspricht einem Bedürfnis der Unternehmen.
Die Tarifpolitik ist ein wichtiger Teil der Verbandsaufgaben, aber nicht der einzige. Vielmehr sehen die Unternehmen ihre Arbeitgeberverbände als diejenigen Institutionen, die für sie bestimmte Aufgaben im sozialpolitischen Bereich übernehmen, die auf der betrieblichen Ebene kaum oder nicht alleine sowie nicht so kostengünstig erledigt werden können.
Somit werden in den Arbeitgeberverbänden nicht nur Kräfte gebündelt, um im Tarifgeschäft bestehen zu können, sondern auch viele Aufgaben erfüllt, die alle Unternehmen betreffen.
Wenn wiederholt von „für die Unternehmen" gesprochen wird, soll damit verdeutlicht werden, dass der Verband kein Selbstzweck ist, kein fremdes Gebilde, sondern dass die Unternehmer und Unternehmen der Verband sind.
Nur ein Verband, mit dem sich die Verbandsmitglieder identifizieren, den sie tragen, kann das darstellen, was man von ihm verlangt und erwartet.
Vorsitzende und Hauptgeschäftsführer,die die Geschicke der VAP maßgeblich bestimmt haben ...
VAP-Vorsitzender | VAP-Hauptgeschäftsführer |
1949- 1959 Dr. Hans Widera | 1949-1951 Dr. Gerhard Leopold |
1959-1968 Peter Kurt Temming | 1951-1963 Dr. Hans Klosse |
1968-1974 Karl-Heinz Nicolaus | |
1974-1982 Peter Kurt Temming | 1963-1990 RA Ansgar Pawelke |
1982-1992 Dr. Wolfgang Fromen | |
1992-1996 Manfred Greune | 1990-2002 Ass. Peter Karthäuser |
1996-2001 Heinrich August Schoeller | |
| 2001-2003>Reinhold O. Schadler | 2003-2009 RA Hans-Joachim Blömeke |
| seit Aug. 2003Eberhard Potempa | seit September 2009 RA Stephan Meißner |